Allgemeine Geschäftbedingungen der Firma Begemann Veranstaltungstechnik

1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma Begemann Veranstaltungstechnik abgeschlossen wird. Gleichgültig dabei ist ob es sich um eine Lieferung, einen Verleih oder eine andere Leistung handelt.

Mitarbeiter der Firma Begemann Veranstaltungstechnik sind nicht berechtigt, mündliche oder schriftliche Nebenvereinbarungen oder Zusicherungen zu tätigen, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen.

Die Firma Begemann Veranstaltungstechnik wird von der Erfüllung des geschlossenen Vertrages entbunden durch höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Maßnahmen von Behörden, Nichtlieferung des Vorlieferanten oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse.

2. Vertragsabschluss, Angebote

Unsere Angebote sind, soweit nicht anders schriftlich festgehalten, freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens aber mit Ausführung / Zusendung der Lieferung / Leistung rechtskräftig.

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist uns schriftlich so früh wie möglich mitzuteilen. Geschieht das erst in der letzten Woche vor Vertragsbeginn, wird dem Mieter eine Entschädigung von 25 Prozent des Auftragswerts zum vereinbarten Vertragspreis in Rechnung gestellt. Die Entschädigung beträgt 50 Prozent, wenn uns der Rücktritt erst in den letzten 3 Tagen vor Vertragsbeginn mitgeteilt wird.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich in € ab Lager. Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die am Tage der Lieferung / Leistungserbringung gültigen Preise kommen zur Abrechnung. Die Berichtigung von Druckfehlern oder Irrtümern behalten wir uns vor.

4. Lieferung Verkauf

Die Lieferung erfolgt ab Lager.
Dauern die Liefer/Leistungsverzögerung länger als 8 Wochen, ist der Kunde berechtigt, vom nicht erfüllten Teil des Vertrag zurückzutreten. Weitere Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind im angegebenen Zeitraum in voller Höhe zu begleichen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.

6. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nicht für Lampen, Gebrauchsartikel, Verschleißartikel und unbefugte Eingriffe.

Im Garantiefall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist erst nach dem 3. fehlgeschlagenen Reperaturversuch desselben Fehlers möglich. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. Rücksendungen sind grundsätzlich frei an uns zurück zu senden.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Begemann Veranstaltungstechnik. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt , etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.

8. Verleihbedingungen
Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Nutzung, bzw. Weitervermietung überlassen. Dafür gelten nachfolgende Bedingungen:

8.1 Der Verleihpreis beinhaltet keine Versicherung. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z. B. Übersteuerung, falsche Stromquellen) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte oder des Zubehörs durch sich oder Dritte.

8.2 Bei defekten Leuchtmitteln
ist zusätzlich zum Mietpreis 30% des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung ist der volle Kaufpreis zu zahlen.
8.3. Es obliegt dem Mieter, sich bei der Übernahme der Geräte nicht nur von deren Vollständigkeit zu überzeugen, sondern auch ihre Gebrauchstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen oder von dem von ihm beauftragten Abholer prüfen zu lassen.

Das Equipment ist bis zum Ende des Mietzeitraums innerhalb unserer Rückgabezeiten in unseren Geschäftsräumen vollständig zurückzugeben. Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe fällig.

8.4 Eventuelle Schäden sind so früh wie möglich, spätestens bei der Rückgabe zu melden. Das Öffnen von Geräten oder Kabeln ist nicht gestattet. Die Rücknahme der Geräte bestätigt nicht deren Schadensfreiheit.

8.5 Bei Nichtfunktion von Geräten haftet die Firma Begemann Veranstaltungstechnik maximal in Höhe des Verleihpreises des Gerätes. Führt der Mangel zum Ausfall der kompletten Anlage und schlagen Austausch oder Reparaturversuche durch uns Fehl erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis der ausgefallenen Anlage. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8.6 Kosten, die der Firma Begemann Veranstaltungstechnik durch Überschreiten des Mietzeitraumes entstehen, werden unserer Preisliste entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum in Rechnung gestellt.

8.7 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Mietsache. Die Firma Begemann Veranstaltungstechnik behält sich vor, ein nach Ihrem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern, falls das bestellte Gerät nicht da sein sollte. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollte die Firma Begemann Veranstaltungstechnik nicht liefern können, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

8.8 Die Firma Begemann Veranstaltungstechnik ist berechtigt, die Ausgabe der Geräte zu verweigern, wenn der Mieter sich bei Abholung nicht durch ein amtliches Dokument (Personalausweis) ausweisen kann.

9. Betreute Veranstaltungen
9.1 Bei mehrtägigen Veranstaltungen obliegt die Bewachung des Materials dem Mieter.

Für das Personal der Firma Begemann Veranstaltungstechnik müssen Getränke und Essen in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden.

9.2 Wenn kräftige und nüchterne Auf/Abbauhelfer vertraglich festgehalten sind und diese nicht zur Verfügung stehen, wird jeder fehlende Helfer mit 150 € berechnet.

9.3 Wenn weitere Anforderungen im Angebot an den Mieter gestellt wurden, müssen diese eingehalten werden. Wenn dies nicht der Fall ist, behält sich die Firma Begemann Veranstaltungstechnik vor, einen ihr angemessenen Betrag in Rechnung zu stellen.

9.4 Bei mehrtägigen Veranstaltungen außerhalb von Ostwestfalen ist für das Personal der Firma Begemann Veranstaltungstechnik ein Hotelzimmer zu stellen.

9.5 Für die Fahrzeuge der Firma Begemann Veranstaltungstechnik ist eine Parkmöglichkeit am Veranstaltungsort auszuweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Firma Begemann Veranstaltungstechnik vor, entstehende Kosten an den Mieter weiter zu geben.

9.6 Bitte beachten Sie, dass die zu benutzenden Stromanschlüsse der TAB des Energieversorgers und den aktuellen VDE Vorschriften entsprechen. Ein Elektriker am Veranstaltungsort, der sich mit den Gegebenheiten vor Ort auskennt, sollte in 10 min erreichbar sein.

10. Datenschutz
Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden nur zur Geschäftsabwicklung gespeichert. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Lemgo.

12. Teilnichtigkeit

Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen und Teile unserer Verträge nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.



Stand:12.03.2019